Welche Leistungen umfasst der Bedarfsausweis

  • Ortsbesichtigung durch einen Sachverständigen
  • Aufnahme der Gebäudesubstanz (Wandaufbau, Dachaufbau, Fenster, Dämmung, etc.)
  • Erfassung der relevanten Flächen (etwa Fensterflächen)
  • Erstellung der Bedarfswertberechnung des Gebäudes durch einen Energieberater
  • Schriftlicher Energieausweises (inkl.  Modernisierungsempfehlungen)

Wann ist ein Bedarfsausweis sinnvoll?

Bei Immobilien mit bis zu 4 Wohneinheiten ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
 
Hierbei wird die gesamte Gebäudesubstanz als Grundlage der Berechnung des tatsächlichen Wärmebedarfs des Gebäudes genommen. Dadurch erreicht man sehr objektive Energiebedarfswerte.

Vorteilhaft sind auch die Modernisierungsempfehlungen, die gerade auch Kaufinteressenten mögliche Zusatzkosten aufzeigen, so dass diese gleich mit einkalkuliert werden können.